Wir prüfen Ihre Buchungs- oder Shopseite nach WCAG 2.1 AA, beheben die Mängel und schreiben die Informationen zur Barrierefreiheit, die das Gesetz verlangt.
ab990€
einmalig
- Überwachung 149 € im Jahr
- Für Websites anderer Anbieter: Korrekturen zum Festpreis
Was seit Juni 2025 gilt.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Online-Buchungen und Shops barrierefrei sein.
Ein Buchungsknopf, den man nicht mit der Tastatur erreicht, ist ein Mangel.
Die Bußgelder reichen bis 100.000 €.
Ihre Buchung, mit anderen Augen.
Schalten Sie Tastatur, Screenreader, Kontrast oder Farbsehschwäche ein und vergleichen Sie vorher und nachher.
Beispiel: Buchungsformular der Pension Lindenhof mit Bild, Anreise, Abreise, Gästezahl, zwei Zimmern, AGB-Kästchen und dem Schalter „Jetzt buchen“. Die Liste der Befunde beschreibt, was in der Vorher-Ansicht fehlt.
Prüfung nach WCAG 2.1
11 Probleme gefunden
1.1.1Nicht-Text-Inhalt(Stufe A)
Das Bild hat keinen Alternativtext, vorgelesen wird der Dateiname.
1.3.1Info und Beziehungen(Stufe A)
Die Zimmerwahl ist nicht als Gruppe mit Überschrift ausgezeichnet.
1.4.3Kontrast (Minimum)(Stufe AA)
Hinweistexte erreichen nur 2,81:1 und 1,98:1, nötig sind 4,5:1.
1.4.4Textgröße ändern(Stufe AA)
Bei 200 % Textgröße werden Inhalte abgeschnitten.
1.4.11Nicht-Text-Kontrast(Stufe AA)
Feldrahmen erreichen nur 1,35:1, nötig sind 3:1.
2.1.1Tastatur(Stufe A)
„Jetzt buchen“ ist ein div-Element und per Tab nicht erreichbar.
2.4.7Fokus sichtbar(Stufe AA)
Der Fokus ist unsichtbar, die Umrandung wurde per CSS entfernt.
2.5.5Größe des Ziels(Stufe AAA)
Das AGB-Kästchen misst 12 × 12 Pixel, sein Text ist nicht klickbar.
3.3.1Fehlererkennung(Stufe A)
Der Fehler bei der Anreise ist nur rot umrandet, ohne Text.
3.3.2Beschriftungen oder Anweisungen(Stufe A)
Die Datumsfelder zeigen nur einen Platzhalter, keine Beschriftung.
4.1.2Name, Rolle, Wert(Stufe A)
Gästezahl und AGB-Kästchen haben keinen zugänglichen Namen.
AAA ist eine Empfehlung. Maßgeblich für das BFSG sind die Stufen A und AA (EN 301 549).
So läuft die Prüfung.
Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme. Den Rest prüfen wir von Hand, mit Tastatur und Screenreader, entlang der Wege, die Ihre Kunden wirklich gehen.
So läuft die Prüfung nach BFSG: Startseite, Buchungsstrecke, Formulare, Bestellstrecke → Automatisch testen, Von Hand prüfen: Tastatur, Screenreader, Mängel nach Dringlichkeit ordnen, Korrekturen: Ihr OK → Prüfbericht, Informationen zur Barrierefreiheit, Korrekturen, Überwachung.
Tag 1Buchungsformular: Fehlermeldungen werden vom Screenreader nicht vorgelesen. Als dringend eingestuft.
Was enthalten ist.
- Prüfung der Startseite, der wichtigsten Unterseiten und der kompletten Buchungs-, Termin- oder Bestellstrecke nach WCAG 2.1 AA
- Tests mit Tastatur und Screenreader, nicht nur mit automatischen Werkzeugen
- Ein Prüfbericht auf Deutsch, sortiert nach Dringlichkeit, mit Bildschirmfotos und Hinweisen zur Behebung
- Die Informationen zur Barrierefreiheit nach Anlage 3 BFSG, fertig zum Einbinden
- Korrekturen auf Websites, die wir gebaut haben; für andere Websites ein Festpreis vorab
- Auf Wunsch zwölf Monate Überwachung mit einem Hinweis, wenn neue Mängel auftauchen
Was es nicht ist.
- Keine Rechtsberatung. Ob Ihr Betrieb unter das Gesetz fällt, klärt im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt; wir zeigen Ihnen die Kriterien.
- Kein Overlay-Plugin. Solche Werkzeuge legen eine Schicht über die Seite, beheben aber nicht die Ursachen.
- Kein Siegel und keine Zertifizierung. Sie bekommen einen nachvollziehbaren Bericht.
Fällt Ihre Website darunter?
Drei Fragen geben eine erste Orientierung. Wenn alle drei zutreffen, fällt Ihre Website sehr wahrscheinlich unter das BFSG.
Wenden Sie sich mit der Website an Verbraucher?
Kann man über die Website buchen, bestellen oder einen Termin vereinbaren?
Hat Ihr Betrieb zehn oder mehr Beschäftigte, oder liegen Jahresumsatz und Bilanzsumme beide über zwei Millionen Euro?
Preise.
Einmalig. Für Websites anderer Anbieter nennen wir die Korrekturen als Festpreis.
Ein Modul zu WITAL Start, auch für Websites, die es schon gibt. Zur Basis: WITAL Start
- Prüfung, Informationen und Korrekturen
- ab 990 €
- Überwachung, zwölf Monate
- 149 € im Jahr
Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Angebote nur für Unternehmen (§ 14 BGB).
Prüfung anfragen.
Schicken Sie uns die Adresse Ihrer Website. Sie bekommen innerhalb eines Werktags eine Antwort und nach einem ersten Blick ein Angebot mit festem Preis.
Häufige Fragen.
Wenn Verbraucher über Ihre Website einen Vertrag schließen können, etwa eine Buchung, eine Bestellung oder einen Termin, und Ihr Betrieb kein Kleinstunternehmen ist, sehr wahrscheinlich ja. Reine Informationsseiten und Angebote nur für Unternehmen fallen nicht unter das Gesetz. Im Zweifel klärt das eine Anwältin oder ein Anwalt.
Ab 990 € für eine Website mit einer Buchungs- oder Bestellstrecke. Enthalten sind Prüfung, Bericht, die Informationen zur Barrierefreiheit und Korrekturen auf Websites, die wir gebaut haben. Für andere Websites nennen wir die Korrekturen vorher als Festpreis.
Eine Beschreibung Ihrer Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Nutzung, wie sie die Anforderungen erfüllt und welche Behörde zuständig ist. Die Informationen stehen in Ihren AGB oder an einer anderen gut auffindbaren Stelle und müssen selbst barrierefrei sein.
Nein. Overlay-Plugins legen eine Schicht über die Seite, beheben aber nicht die Ursachen im Code, etwa fehlende Beschriftungen oder Formulare, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen. Wir korrigieren die Seite selbst.
Die Marktüberwachung kann verlangen, dass Mängel behoben werden, und Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen (§ 37 BFSG). Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.
Für die Website selbst nicht. Verträge über Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, dürfen bis zu ihrem Ende weiterlaufen, längstens bis zum 27. Juni 2030.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Dienstleistungen, die Verbrauchern seit dem 28. Juni 2025 online angeboten werden, etwa Onlineshops oder Buchungs- und Terminstrecken, über die ein Vertrag zustande kommt. Reine Informationsseiten und Angebote nur für Unternehmen fallen nicht darunter. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die Aufsicht führt die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg; Bußgelder reichen bis 100.000 € (§ 37 BFSG).
Wissen, wo Ihre Website steht.
Wir schauen uns Ihre Buchungs- oder Bestellstrecke an und sagen Ihnen, was zu tun ist und was es kostet.

